473 Verstöße gegen nicht wettergerechte Ausrüstung

Auch wenn in Deutschland keine generelle Winterreifenpflicht besteht, ist die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen den Witterungsbedingungen anzupassen. Insbesondere gilt dies für die richtige Reifenwahl. Wer andere wegen schlechter Bereifung behindert, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in der Verkehrssünderkartei rechnen.

Das Kraftfahrtbundesamt erinnert angesichts der augenblicklichen Wetterlage noch einmal daran. Von Oktober 2008 bis Ende September 2009 erhielt die Behörde insgesamt 473 Mitteilungen, die auf nicht witterungsgerechte Ausrüstung des Fahrzeugs zurückzufahren waren.

Die Mehrheit der Verstöße – insgesamt 354 Mitteilungen – ging von Pkw-Führern aus. Die meisten Mitteilungen (202 Stück) kamen aus Nordrhein-Westfalen. Das bevölkerungsreichste Bundesland hat aber auch die höchste Fahrzeugdichte.

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