Ausparken kann teuer werden

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Aufgepasst beim Ausparken: Fährt ein Autofahrer auf einem Parkplatz rückwärts aus einer Parklücke und stößt mit einem vorbeifahrenden Fahrzeug zusammen, haftet er voll. Der Parkplatzsuchende muss nicht generell darauf achten, ob parkende Autos besetzt sind. Das entschied jetzt des Landgericht Kiel (Az. 1 S 27610), teilt der Deutsche Anwaltverein mit.

Im verhandelten Fall fuhr ein Autofahrer auf einem Parkplatz an einer Parklücke vorbei, um rückwärts einparken zu können. Gleichzeitig steuerte eine Fahrerin mit ihrem Wagen rückwärts aus ihrer Parklücke. Der Vorbeifahrende stoppte seinen Wagen und hupte, dennoch kam es zum Zusammenstoß.

Für den Schaden haftet die Ausparkende alleine, haben die Richter entschieden. Die Frau habe sich nicht ausreichend vergewissert, dass sich hinter ihr kein anderes Fahrzeug befunden habe. Bei einem Abstand von lediglich eineinhalb Metern zwischen den beiden Autos müsse sie mit dem Ausparken begonnen haben, ohne in den Rückspiegel zu schauen.

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