Bio-Diesel-Freigaben für Nutzfahrzeuge im Internet

Mit Bio-Diesel darf nicht jedes Nutzfahrzeug betankt werden. Eine Übersicht über alle Lkw, Transporter und Lastenträger, die den alternativen Kraftstoff vertragen und seitens des Herstellers dafür freigegeben sind, kann jetzt im Internet eingesehen werden.

Die Liste umfasst sowohl Freigaben für den Betrieb mit reinem Bio-Diesel (B100), als auch mit einem Beimischungsanteil von 30 Prozent (B30).

Erstellt wurde die Liste von der Arbeitsgemeinschaft Qualitätsmanagement Biodiesel (AGQM), der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) und dem Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) auf Basis einer Herstellerbefragung (www.ufop.de/biodiesel_fahrzeughersteller.phpn).

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