Bundeskartellamt entlastet ATU

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Das Bundeskartellamt hat eine Beschwerde des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes Nordrhein-Westfalen gegen ATU zurückgewiesen. Der Verband hatte den Vorwurf erhoben, die Werkstattkette würde Produkte unter Einstandspreis verkaufen und eine Kampfpreisstrategie verfolgen.

Das Kartellamt kam nach Unternehmensangaben zu der Feststellung, dass ATU in keinem der überprüften Einzelfälle Produkte unter Einstandspreis verkauft hat.

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