Dekra prüft Nachhaltigkeit von Bio-Sprit

Dekra hat von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die Anerkennung als Zertifizierungsstelle nach der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) entsprechend der derzeitigen Verfahren erhalten. Diese Anerkennung schließt automatisch die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) mit ein und gilt über Deutschlands Grenzen hinaus.

Hintergrund sind die EU-Richtlinie 2009/28/EG und das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), worin die Anforderungen für Kraftstoffe und Bio-Strom geregelt werden. Demnach soll die Wettbewerbsfähigkeit durch Steuerentlastungen gestärkt werden, andererseits sollen weniger Treibhausgasemissionen entstehen.

Dekra plant, zukünftig die Produktionsketten nach den Vorgaben der Zertifizierungssysteme International Sustainability & Carbon Certification (ISCC) und nach REDcert durch eine Dokumentenprüfung und ein Audit vor Ort zu kontrollieren.

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