Führerscheinentzug kann Arbeitsplatzverlust zur Folge haben

Ein als Kraftfahrer Beschäftigter wurde bei einer privaten Autofahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,36 Promille ertappt.

Ihm wurde laut der ARAG-Experten die Fahrerlaubnis entzogen. Daraufhin kündigte ihm der Arbeitgeber unter Einhaltung der Kündigungsfrist.

Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts war die Kündigung rechtens (LAG Hessen, Az.: 10 Sa 245/11).

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