Kfz-Versicherung – Fristen bei Jahreswechsel beachten

Autofahrer, die im laufenden Jahr einen oder mehrere Unfälle hatten, sollten bis Ende Dezember die Schäden bei ihrer Versicherung melden. Für die Rückstufung der Kfz-Versicherungs-Freiheitsrabatte ist aber nicht die Höhe der Schäden ausschlaggebend, sondern die Anzahl. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rät, sich von der Assekuranz ausrechnen zu lassen, was günstiger ist: Alle Schäden zu melden, diese selbst zu zahlen oder nur den teuersten Unfall zu melden und die geringeren selbst zu übernehmen.

Zwar müssen Unfallverursacher ihren Schaden innerhalb von einer Woche schriftliche der Versicherung melden, das gilt aber nicht für Kleinschäden bis 500 Euro. Werden alle Schäden gemeldet, informiert die Assekuranzen ihre Kunden über den Stand der Kleinschäden, damit die Versicherungsnehmer die Möglichkeit haben, die Kosten zur Erhaltung des Schadenfreiheitsrabattes nachträglich zu begleichen. Entscheidet sich der Versicherungsnehmer aber nicht innerhalb von sechs Monaten nach einer Benachrichtigung, wird der Vertrag zurückgestuft – was womöglich teurer kommt.

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