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Das Europaparlament hat sich nun auf die Einführung von CO2-Grenzwerten bei leichten Nutzfahrzeugen bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht geeinigt. So sollen die Vehikel in der Modellpalette der Hersteller nicht mehr als 175 Gramm des Klimakillers pro
Eine nachträglich in ein teilweise privat genutztes Firmenauto eingebaute Flüssiggasanlage gilt nicht als Sonderausstattung im Sinne der Ein-Prozent-Regelung. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) weist jetzt der Branchen
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