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Bewirbt ein Autohändler ein Fahrzeug mit der Ausstattung „Navi“, muss es über ein fest eingebautes Navigationssystem verfügen. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem nun veröffentlichten Ur
Stuttgart - "Auf die Entwicklung der Kraftstoffpreise haben wir als Autohersteller leider keinen Einfluss, anders sieht das beim Kraftstoffverbrauch unserer Fahrzeuge aus", sagt Michael Krämer jetzt bei der Fahrvorstellung des neuen E300-Bluetec
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