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Die Angst vor Kennzeichen-Dieben rechtfertigt nicht das Aufbewahren der Nummernschilder im Fahrzeuginnern hinter der Windschutzscheibe. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVerwG) Lüneburg nun entschieden. Nach Ansicht der Richter kann es im I
Kfz-Kennzeichen, die sich im Wagen hinter die Windschutz- bzw. Heckscheibe befinden sind nicht rechtens. Darauf weist die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline im Zusammenhang mit einer aktuellen Entscheidung des Oberverwaltungsg
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