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Eine nachträglich in ein teilweise privat genutztes Firmenauto eingebaute Flüssiggasanlage gilt nicht als Sonderausstattung im Sinne der Ein-Prozent-Regelung. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) weist jetzt der Branchen
Kommt es aufgrund einer irreführenden Verkehrsbeschilderung zu einem Unfall, trifft den verursachenden Auto- oder Radfahrer auch bei falscher Fahrweise keine Schuld. Wie das Thüringer Oberlandesgericht entschieden hat, kann ihm eine missver
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