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Beim Kauf eines "Gebrauchtwagens mit Austauschmotor" von privat ist Vorsicht geboten. Denn anders als beim Kauf vom Händler ist der Begriff in diesem Fall nicht klar definiert. Das geht aus einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts
Wer würde nicht gerne wie die Queen oder der Sultan von Brunei im Rolls-Royce durch die Gegend fahren? Oder noch besser gefahren werden? Als standesgemäßer Untersatz kommen dann nur Luxuslimousinen mit großvolumigen V8-Motoren i
Nutzt ein Angestellter seinen Dienstwagen verbotenerweise privat, darf der Fiskus dies nicht als geldwerten Vorteil aus der privaten Nutzung betrieblicher Fahrzeuge steuerlich in Rechnung stellen. Wenn die Firma die Privatnutzung ihrer Autos ausdr&uu
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