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Nicht für jeden Schaden an einem fremden Auto, den ein Pkw-Fahrer am Steuer seines eigenen Gefährts verursacht, hat dessen Fahrzeugversicherung aufzukommen. Trotz der so genannten "Benzinklausel", nach der eigentlich alle aus dem Gebrauc
Bei der Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall muss die Versicherung die Reparaturkosten in einer Vertragswerkstatt zu Grunde legen. Das gilt auch, wenn das Fahrzeug in Eigenregie oder gar nicht repariert wird. Das hat das Landgericht Berlin
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