VW T4 MULTIVAN

Recht: „Versprochen ist versprochen“ - Versprechen beim Gebrauchtwagenverkauf müssen gehalten werden

Recht: „Versprochen ist versprochen“ – Versprechen beim Gebrauchtwagenverkauf müssen gehalten werden

Verspricht ein Verkäufer, dass bei seinem Verkaufsobjekt bestimmte Eigenschaften vorliegen, kann er sich im Nachhinein nicht auf einen Gewährleistungsausschluss berufen. Dies hat das Amtsgericht München entschieden (Urteil vom 11.12.20

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