Recht: Fahrerlaubnisentzug wegen Unterzuckerung

Unterzuckerungszustände infolge von Diabetes können den Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigen. So jedenfalls erging es einem Autofahrer, der zunächst in einem Baustellenbereich die Baustellenbetonwand berührte, mit unverminderter Geschwindigkeit in Schlangenlinien weiter fuhr, schließlich ins Schleudern geriet und nach zweimaligem Kollidieren mit der Leitplanke quer zur Fahrbahn stehen blieb.

Nach Einholung eines ärztlichen Gutachtens entzog ihm die zuständige Behörde unter Anordnung des Sofortvollzuges die Fahrerlaubnis. Das angerufene Verwaltungsgericht bestätigte den Sofortvollzug. Aufgrund des ärztlichen Gutachtens sei davon auszugehen, dass der Antragsteller an einer Zuckerkrankheit mit Neigung zu schweren Stoffwechselentgleisungen leide. Es seien bereits mehrere Verkehrsunfälle des Antragstellers im Zusammenhang mit Unterzuckerungen dokumentiert. Trotzdem habe dieser nicht regelmäßig vor Fahrtantritt Blutzuckerkontrollen durchgeführt. Deswegen fehle ihm derzeit die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, so die Richter.

Laut der Versicherung ARAG ist es allerdings denkbar, dass dem Antragsteller nach einer strukturierten Diabetikerschulung und nach dokumentierter mehrmonatiger stabiler Blutzuckereinstellung das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Auflagen wieder gestattet wird (VG Mainz 3 L 1058/09).

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