Recht: Innerstädtisch 50 km/h zu schnell – Fahrerlaubnis weg

Die Überschreitung der innerstädtischen Höchstgeschwindigkeit um 50 km/h rechtfertigt nach Angaben der ARAG den Entzug der Fahrerlaubnis.

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin dokumentiert eine derartige Tat eine gravierende Rücksichtslosigkeit, die eine Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen belege (VG Berlin, Az.: 11 A 163/08).

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