Recht: Versicherung muss Werkstattkosten auch ohne Reparatur übernehmen

Eine Kfz-Versicherung muss den Schaden an einem Fahrzeug nach einem Unfall auch dann übernehmen, wenn der Halter den Schaden nicht reparieren lässt. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Köln hervor. Dabei darf die Versicherung nicht nur die Kosten der billigsten Werkstatt tragen, meldet der “Spiegel”.

Im konkreten Fall hatte ein Unfallgeschädigter bei der Versicherung des Unfallgegners einen Kostenvoranschlag bei einer Markenwerkstatt eingereicht. Die Versicherung wollte aber nur die Kosten einer billigeren freien Werkstatt begleichen.

Die Richter entschieden jetzt, dass der Geschädigte seinen Werkstatt frei wählen darf und das er ebenso frei darüber entscheiden kann, ob er das Fahrzeug reparieren lässt.

 

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

AUTO-MEDIENPORTAL: Modellpflege beim Hyundai Ioniq

AUTO-MEDIENPORTAL: Modellpflege beim Hyundai Ioniq

Mercedes-Benz.

Meilenstein für das älteste Automobilwerk der Welt

Porsche 911 Turbo.

BMW und Porsche räumen bei den Sport Auto-Awards ab

zoom_photo