Recht: Vorsicht vor Werbung mit Gutscheinen

Kürzlich bot das Internetportal Groupon.de Gutscheine für die Fahrschulausbildung an. Bei Groupon wurden Fahrschulleistungen wie Grundbeitrag, Lehrmaterial, zwei Fahrstunden und zwölf Sonderfahrten für gerademal 499,00 € angeboten. Diese Leistungen werden in Fahrschulen für ungefähr 1.250,00 € offeriert.

Die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg warnt vor nun aufkommenden Abmahnungen. In dem Angebot auf www.groupon.de wurden keine vollständigen Preisangaben des Führerschein-Gutscheins gemacht. Insbesondere wurde nicht aufgelistet welche Kosten auf den Gutscheinkäufer zukommen, wenn der im Gutschein gelistete Wert verbraucht bzw. überschritten wurden ist. Eine erfolgreiche Abmahnung gegenüber den teilnehmenden Fahrschulen wäre hier möglich.

Ein aktueller Fall lag unserer Redaktion jedoch nicht vor.

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