Sturmschäden – Wenn Joachim wütet

Wenn Sturmtief Joachim über Deutschland hinweggezogen ist, wird es Zeit für eine Bestandsaufnahme eventueller Schäden. Sturmschäden an Auto und Haus sollten zügig der Versicherung gemeldet werden, rät der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Die meisten Schäden an Häusern und Autos sind in der Regel versichert, da ab Windstärke acht die Gebäude-, Hausrat- oder Kaskoversicherung dafür aufkommt. Am Auto sind sie durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt. Es werden aber nicht nur Schäden ersetzt, die der Sturm direkt am Auto verursacht, sondern auch solche, die durch umherfliegende Gegenstände entstanden sind.

Den Verlust des Schadenfreiheitsrabatts brauchen Vollkaskoversicherte nicht zu befürchten; Sturmschäden werden als Teilkaskoschäden abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt.

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