Tunnelfahrten – Tagfahrlicht reicht nicht

Wer in einem Tunnel fährt, muss wie bei einer Nachtfahrt sein Abblendlicht einschalten. Das Tagfahrlicht reicht dafür nicht aus. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld von 10 Euro.

Denn laut Paragraph 17 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) müssen sich Verkehrsteilnehmer bei Dunkelheit gegenseitig wahrnehmen können.

Tagfahrleuchten sind nur für Tageslicht gedacht, damit Fahrzeuge besser gesehen werden. Die Leuchten sind nur vorne installiert, die Rückleuchten bleiben dunkel.

 

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