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Schützt ein Vermieter seine Räumlichkeiten in angemessenem Umfang gegen Hochwasser, muss er im Schadenfall keine Haftung übernehmen. So entschied das Oberlandesgericht München (Az. 32 U 1185/14) und wies die Klage eines Mieters ab, dem in einer T
Für "Fußgänger" kann die Autobahn ein teures Pflaster sein. Denn verlässt ein Autoinsasse nach einem Auffahrunfall auf der Autobahn den PKW, um den entstandenen Blechschaden zu begutachten, trägt er bei einem darauf folgenden zweiten Unfall eine
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