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Wer sein Diesel-Fahrzeug nur auf Kurzstrecken nutzt, kann keinen Mangel geltend machen, wenn der Rußpartikelfilter verstopft und häufig frei gebrannt werden muss. Das Oberlandesgericht Hamm hat einen Kläger in die Schranken gewiesen,
Original und originalverpackt ist nicht gleich neu, das hat das Saarländische Oberlandesgericht nun klargestellt. Ein Kfz-Teilehändler hatte Kugellager als "neu" beworben. Sie waren zwar noch originalverpackt und ungebraucht, hatten aber be
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